Fragen

 
Frage
INVOIC


24.02.2014
Innerhalb der NAD-Segmente für den Rechnungsempfänger wird eine Adresse übermittelt. Wenn ein Lieferant eine abweichende Rechnungsadresse zur Firmenanschrift besitzt, ist diese dann im NAD-Segment zu verwenden? Hintergrund: Ein Lieferant reklamiert INVOIC, da die Adresse innerhalb des NAD-Segmentes nicht mit der abweichenden Rechnungsadresse gefüllt ist, sondern mit der (ladungsfähigen) Firmenanschrift. Leider finden wir keine Regelung zu diesem Thema. Aus unserer Sicht ist die Reklamation nicht berechtigt, da eine korrekte Firmenanschrift übermittelt wird und das Format keine abweichende Rechnungsanschrift unterstützt.


Befüllung der Lieferantenadresse im NAD+MR

Hallo Herr Gruchenberg,

Uns ist keine verbindliche Vorgabe zur Angabe einer abweichenden Rechnungsanschrift bekannt. Daher ist es auch nicht zwingend erforderlich, die abweichende Rechnungsanschrift  in der INVOIC mit zu geben.
Wir empfehlen in der INVOIC im NAD+MR die vom Lieferanten angegebene Adresse anzugeben.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen