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INVOIC
INVOIC / REMADV AHB 2.0
2.0
27.05.2014
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Erstellung einer INVOIC für eine WIM-Rechnung ist das Ausführungsdatum anzugeben. Welches Datum ist als Ausführungsdatum zu verwenden wenn es sich um eine Rechnung zwecks Nutzungsüberlassung handelt? Vielen Dank im Voraus. Gruß Michael Rammes


DTM+203 = Ab-Datum der Nutzungsüberlassung

Hallo Herr Rammes,

in diesem Falle ist im Kopf immer das Datum anzugeben, zu dem die Nutzungsüberlassung in Kraft tritt. Da im Rahmen von Nutzungsüberlassungen die Preisangabe immer ein Jahr betrifft, werden im LIN-Segment die DTM-Segmente dann immer mit dem zugehörigen Abrechnungszeitraum ausgewiesen.

Aufgrund der Anpassung im INVOIC/REMADV AHB ist es ab 1.4.2015 möglich, das Zeitintervall anzugeben, für das die Nutzungsüberlassung abgerechnet wird.

Freundliche Grüsse,

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