Hallo Herr Rammes,
in diesem Falle ist im Kopf immer das Datum anzugeben, zu dem die Nutzungsüberlassung in Kraft tritt. Da im Rahmen von Nutzungsüberlassungen die Preisangabe immer ein Jahr betrifft, werden im LIN-Segment die DTM-Segmente dann immer mit dem zugehörigen Abrechnungszeitraum ausgewiesen.
Aufgrund der Anpassung im INVOIC/REMADV AHB ist es ab 1.4.2015 möglich, das Zeitintervall anzugeben, für das die Nutzungsüberlassung abgerechnet wird.
Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate |