Guten Tag,
wenn wir unseren Kunden einen alternativen Telekommunikationsanschluss, z.B. ein GSM-Modem, durch den Messstellenbetreiber bereitstellen, so wird das gesondert in Rechnung gestellt.
Welche Artikelnummer sollte für die Berechnung verwendet werden? Artikelnummer 43, Entgelt für Fernauslesung oder 61, Entgelt für Messung und Ablesung? Hier tendieren wir für Artikelnummer 43.
Welche BDEW-Artikelnummer sollte für den einmaligen Wechsel des Kommunikationsanschlusses verwendet werden? 62, Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik oder 43, Entgelt für Fernauslesung?
Unabhängig davon, welche Artikelnummer verwendet wird, ist für den Lieferanten schlecht nachzuvollziehen, was ihm gemäß Preiblatt in Rechnung gestellt wird. Bei einer Weiterberechnung der Netznutzungsentgelte an den Kunden ist für den Kunden nur sehr schwer nachzuvollziehen, was ihm tatsächlich in Rechnung gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen Dieter Skrobucha |