Sehr geehrter Herr Dietzel,
für die Anforderung von Messwerten nach Kapitel 2.5.1 des AHB REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP muss der Sollablesetermin als Stichtag in der ORDERS (und bei Ablehnung in der ORDRSP), wie im AHB aufgeführt, angegeben werden. Die Fehlerkorrektur bezieht sich auf den Anwendungsfall nach Kapitel 2.2.3 „Anfrage zur Übermittlung von Abrechnungsbrennwert und Zustandszahl für GeLi Gas Prozesse“ aus dem AHB Geschäftsdatenanfrage 1.0. Dort muss das DTM-Segment zweimal wiederholt werden, um einen Zeitraum angeben zu können. Die entsprechende Antwort erfolgt per MSCONS. Eine ORDRSP kommt nur bei einer Ablehnung wegen fehlender Berechtigung zur Anfrage der Daten zum Einsatz. Bei einer Ablehnung (ORDRSP) wird der komplette Positionsteil (SG27) nicht verwendet.
Freundliche Grüße,
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