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ORDERS
ORDERS AHB MaBiS 1.1
1.1
16.08.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,


Das Kapitel 2.5.1 des AHB REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP beschreibt die Anforderung von Messwerten nach WiM-Kapitel C3 Nr.1. Mit dieser Anforderung muss unter anderem in der SG29 der Sollablesetermin benannt werden. In der Fehlerkorrekturliste 4.0a wurde die Anzahl der maximalen Wiederholungen dieses DTM Segmentes von 1 auf 2 geändert. Dabei wurde der folgende Grund genannt:
"Bei Messwertanfragen für einen Zeitraum, z. B. bei Brennwert und Zustandszahl, muss das DTM-Segment zwingend zweimal angegeben werden (Beginn und Ende des Zeitraums)."
Diese Änderung ist logisch und sinnvoll gewesen. In der Antwort auf diese ORDERS wird das Format ORDRSP verwendet. Dort ist in der SG27 der Sollablesetermin ebenfalls Pflicht. Allerdings ist hier die Anzahl der maximalen Wiederholungen immer noch mit 1 angegeben.

Wie ist hiermit umzugehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Dietzel


Angabe eines Zeitraums nur bei einer Geschäftsdatenanfrage

Sehr geehrter Herr Dietzel,

für die Anforderung von Messwerten nach Kapitel 2.5.1 des AHB REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP muss der Sollablesetermin als Stichtag in der ORDERS (und bei Ablehnung in der ORDRSP), wie im AHB aufgeführt, angegeben werden. Die Fehlerkorrektur bezieht sich auf den Anwendungsfall nach Kapitel 2.2.3 „Anfrage zur Übermittlung von Abrechnungsbrennwert und Zustandszahl für GeLi Gas Prozesse“ aus dem AHB Geschäftsdatenanfrage 1.0. Dort muss das DTM-Segment zweimal wiederholt werden, um einen Zeitraum angeben zu können. Die entsprechende Antwort erfolgt per MSCONS. Eine ORDRSP kommt nur bei einer Ablehnung wegen fehlender Berechtigung zur Anfrage der Daten zum Einsatz. Bei einer Ablehnung (ORDRSP) wird der komplette Positionsteil (SG27) nicht verwendet.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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