Sehr geehrter Herr Pantlowsky,
eine Diskussion über das Thema „Gültigkeit“ der Fehlerkorrekturliste 1.2 ist unseres Erachtens für das von Ihnen angesprochene Problem nicht nötig, denn die Modellfehlerprüfung ist derzeit so definiert, dass in dieser keine datenelementübergreifenden Prüfungen vorgenommen werden dürfen. Somit war die Modellfehlerprüfung der Marktpartner bereits am 01.04.2010 falsch und die Marktpartner hätten schon an diesem Tag ihre Modellfehlerprüfungen entsprechend den Vorgaben im CONTRL (Syntax Version 3) / APERAK Anwendungshandbuch zu korrigieren gehabt. Um den Prüfumfang der Modellfehlerprüfung in Bezug auf die in der Fehlerkorrekturliste 1.2 veröffentlichten Korrekturen zu verdeutlichen, haben wir in diese auch den nachfolgenden Satz ganz bewusst eingefügt: „Da im SG12-NAD (OS) die Datenelemente 3164 und 3251 nicht enthalten sind und die APERAK keine Abhängigkeiten prüft, kann auch keine APERAK Z03 = „Erforderliche Angabe fehlt“ übermittelt werden.“
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