Sehr geehrter Herr Brardt,
wir setzten als Basis für unsere Antwort voraus, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall im Geschäftsvorfall nur ein STS-Segment zur Übermittlung des Transaktionsgrunds (STS+E01) enthalten und dieses mit den Qualifier E01 (=Ein-/Auszug (Umzug)) gefüllt war. Somit ist dies eine Information, die unter die nachfolgende Regelung aus dem Kapitel „AHB-Prüfung“ des CONTRL/APERAK-AHB fällt: „Hier ist zu beachten, dass Informationen, die gemäß des Prüfidentifikators nicht enthalten sein sollten vom Empfänger des Geschäftsvorfalls zu ignorieren sind.“ Daraus ergibt sich, dass in SG4 das STS+7 in DE9013 nicht gefüllt ist und der Geschäftsvorfall fällt in den von Ihnen genannten Anwendungsbereich des Fehlercodes Z29. Ihre Ansicht, dass dieser Geschäftsvorfall syntaktisch fehlerfrei und somit eine Empfangsbestätigung per CONTRL zu versenden ist, ist richtig.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Forum Datenformate |