Fragen

 
Frage
INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3
2.3
02.07.2015
Sehr geehrtes BDEW-Forum Team,
wir haben bezüglich der AHB-Prüfung zum dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß der Nachrichtenbeschreibung INVOIC/REMADV AHB 2.3 zum 01.10.2015 drei Fragen:
1.Segment FTX - (REG/RCH)
Handelt es sich hierbei wirklich um eine „Soll“-Angabe? Wir würden dies als „Muss“ interpretieren, wenn die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vorliegt (Reverse-Charge).

2.NAD-MR SG3-RFF (Steuernummer /Umsatzsteuer-ID)
Unseres Wissens, muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowohl im internationalen Datenaustausch als auch bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens angegeben werden.
Im INVOIC/REMADV AHB.2.3 fehlt jedoch der Bezug zur Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Reverse-Charge-Verfahren und ist daher so zu interpretieren, dass diese entfallen kann.
Ist das richtig?

3.SG 34 TAX – 5305 (Umsatzsteuer der Rechnung)
Liegt eine Wiederverkäuferbescheinigung vor, werden Mehrmengen und Mindermengen Gas steuerlich unterschiedlich behandelt.
Verstehen wir es richtig, dass aufgrund der Buchungslogik bei Mindermengen der Qualifier AE (Revere Charge) und bei Mehrmengen der Qualifier 0 (nicht steuerbar) anzugeben sind?

Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Voigtmann und Tanja Lohnert


Bedingungen zu Reverse Charge aus dem AHB INVOIC/REMADV

Sehr geehrter Frau Voigtmann und Lohnert,

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

Zu 1:

Hier möchten wir auf diesen Satz aus dem INVOIC/REMADV-ABH hinweisen: „Die Definitionen zur Tabellennotation (Muss/Soll/Kann/X/O/U) sind den Allgemeinen Festlegungen zu entnehmen.“ und in den Allgemeinen Festlegungen Version 4.1a auf diese Regelungen: „* Muss [Bedingung]: Die Information ist aus Nachrichtenstruktur-Gründen erforderlich. Es ist eine Bedingung angegeben, die sich auf den Inhalt des Vorgangs/der Nachricht bezieht. Die Bedingung ist in jedem Fall vom Absender bei Erstellung der Nachricht einzuhalten (z. B. „Wenn SG4 STS+7++ZC9 vorhanden“). *Soll [Bedingung]: Die Information wird aus fachlichen Gründen benötigt. Es ist eine Bedingung angegeben. Ist diese erfüllt, muss die Information angegeben werden (z. B. abweichende Anschrift des Kunden).“ Somit folgt, dass das „Soll“ an der Stelle richtig ist, da das „Soll“ an dieser Stelle die Bedeutung wie in den Allgemeinen Festlegungen definiert hat, denn ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist hängt ausschließlich von fachlichen Voraussetzungen ab. Sind diese erfüllt, so müssen natürlich die entsprechenden Segmente verwendet werden.

Zu 2:

Die Angabe von SG3 „Steuernummer, Umsatzsteuer-ID“ des Senders ist entsprechend der AHB-Tabelle Pflicht. Im Anwendungshandbuch steht lediglich, dass anstelle der Umsatzsteueridentifikationsnummer nur dann die Steuernummer verwendet werden kann, wenn der Rechnungsempfänger in Deutschland ansässig ist. Dies steht nicht im Widerspruch zu ihrer Ansicht. Eine Präzisierung in der von Ihnen gewünschten Art ist eine rein fachliche. Rein fachliche Vorgaben können nicht in der AHB-Prüfung geprüft werden.

Zu 3:

Wir unterstellen für unsere Antwort, dass sowohl der Rechnungs-/Gutschriftersteller, als auch der Rechnungs-/Gutschriftempfänger jeweils eine Wiederverkäuferbescheinigung besitzen. Sowohl im Fall, dass eine Rechnung als auch dass eine Gutschrift erstellt wird, ist der Qualifier „AE – Reverse Charge“ zu verwenden. Die Buchungen sind aufgrund von Gutschrift und Forderung steuerlich unterschiedlich durchzuführen, wirken sich aber nicht auf die Steuerqualifier in der INVOIC aus.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen