Hallo Herr Kortmann,
die Gültigkeit der Artikelnummern betrifft nicht den Abrechnungszeitraum, sondern den Abrechnungszeitpunkt, d.h. wenn Sie am 2.4.09 das Zeitintervall 1.10.2008 bis 1.3.2009 abrechnen, können Sie z.B. die Artikelnummern 61 und 62 verwenden.
Sauber ist es, wenn Sie in Ihrem Fall bis zum 1.4.2008 die 52 verwenden.
Wenn möglich sollte in den Stornos die selben Artikelnummern enthalten sein wie in der Originalrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
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