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Artikelnummerliste des BDEW
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3.0
06.05.2009
Guten Tag,

zum 01.04.2009 ist der neue Artikelnummernkatalog 3.0 in Kraft getreten. Damit ergeben sich die ersten Probleme bei der Handhabung. Insbesondere handelt es sich um die Artikelnummern 52 auf 61/62.

Zum 01.04.2008 wurden unsere Netzpreise von der BNetzA bestätigt. Hier wurde erstmals der Messpreis in die Komponenten Messpreis und Messstellenbetrieb aufgeteilt. Bis dato erfolgte die Kommunikation mit der Artikelnummer 52, d.h. auch für den aufgeteilten Preis. Für den Rechnungszeitraum 01.04.2008 bis 31.03.2009 wurde in den INVOIC 2-mal die gleiche Artikelnummer 52 mit unterschiedlichen Preisen verwendet. Bisher gab es keine Einwände.

Seit 01.04.2009 sind zusätzlich die Artikelnummern 61 und 62 gültig. Diese werden auch verwendet für Abrechnungszeiträume nach dem 01.04.2009. Es ergeben folgende Fragen.


Ist es zulässig weiterhin für Abrechnungszeiträume bis 01.04.2009 die Artikelnummer 52 2-mal mit unterschiedlichen Preisen zu verwenden. Wie weit können die neuen Artikelnummern 61 und 62 rückwirkend verwendet werden. Die aufgeteilten Preise sind erst ab 01.04.2008 gültig. Kann alternativ die Artikelnummer 61 für Abrechnungszeiträume vor der Preissplittung verwendet werden.

Bisher wurden Rechnungen mit der Artikelnummer 52 kommuniziert. Ist es zulässig Stornorechnungen mit den Artikelnummer 61 und 62 zu kommunizieren? Wie ist mit Stornos umzugehen wenn die Artikelnummer 52 ausläuft und Stornos gemacht werden müssen für den Zeitraum vor dem 01.04.2008, welche Artikelnummer ist dann zu verwenden?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen



Hallo Herr Kortmann,

die Gültigkeit der Artikelnummern betrifft nicht den Abrechnungszeitraum, sondern den Abrechnungszeitpunkt, d.h. wenn Sie am 2.4.09 das Zeitintervall 1.10.2008 bis 1.3.2009 abrechnen, können Sie z.B. die Artikelnummern 61 und 62 verwenden.

Sauber ist es, wenn Sie in Ihrem Fall bis zum 1.4.2008 die 52 verwenden.

Wenn  möglich sollte in den Stornos die selben Artikelnummern enthalten sein wie in der Originalrechnung.

Mit freundlichen Grüßen

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