Sehr geehrter Herr Penits,
das NAD+DP ist laut Nachrichtenbeschreibung ORDERS 1.1 eine Pflichtangabe bei der Verwendung der SG2 Lieferanschrift. Das gilt auch dann, wenn nur die Zählpunktbezeichnung angegeben wird. Ein Weglassen des NAD+DP bei Angabe der Zählpunktbezeichnung wäre ein Segmentfehler. |