Fragen

 
Frage
ORDERS
ORDERS MIG 1.1
1.1
13.08.2012
Ein Marktpartner übermittelte und eine ORDERS, welche wir ablehnten, da er im SG2 Lieferanschrift der Nachricht den Bestandteil LOC+172 verwendete, ohne diesen zuvor mit NAD+DP einzuleiten, Der Marktpartner monierte unsere Ablehnungen da das NAD+DP im AHB nicht als "muss" gekennzeichnet sei. Können Sie mir sagen, ob der Nachrichtenbestandteil NAD+DP im SG2 auch bei einer ORDERS Pflichtbestandteil ist, bei welcher zur Identifizierung der Lieferanschrift die Zählpunktangabe ausreicht?


NAD+DP ist Pflichtangabe

Sehr geehrter Herr Penits,

das NAD+DP ist laut Nachrichtenbeschreibung ORDERS 1.1 eine Pflichtangabe bei der Verwendung der SG2 Lieferanschrift. Das gilt auch dann, wenn nur die Zählpunktbezeichnung angegeben wird. Ein Weglassen des NAD+DP bei Angabe der Zählpunktbezeichnung wäre ein Segmentfehler.



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