Sehr geehrter Frau Spille,
Ihre Interpretation ist korrekt und in Übereinstimmung mit der aktuellen Regelungen der Modellfehlerprüfung, als auch der ab dem 1.10.2010 geltenden Regelung. Um die von Ihnen beschriebenen INVOIC per APERAK ablehnen zu können, müssten Sie Segmentübergreifend prüfen. Selbstverständlich verstößt aber die INVOIC Datei der geltenden Formatbeschreibung und ist seitens des Erstellers zu korrigieren.
Freundliche Grüße,
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