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INVOIC


11.06.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben von einem Gaslieferanten einen Hinweis bekommen, dass Sockelbeträge für Arbeit und Leistung nicht mehr mit den Artikelnummern 4044038000263 (Wirkarbeit) und 4044038000058 (Leistung) übertragen werden dürfen.
Anstatt dessen soll für Sockelbeträge die Artikelnummer 4044038000089 (Grundpreis SLP) verwendet werden.
Die Aussage des Lieferanten wurde hier im Forum so bestätigt.

Link: http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/8258D23110FCBC44C1257705002CF070?OpenDocument (14.04.2010)

Es handelt sich ausschließlich um RLM-Kunden (Gas).

Aus unserer Sicht ist das bisherige Vorgehen, d.h. die Übermittlung des Sockelbetrages mit den Artikelnummern 4044038000263 (Wirkarbeit) und 4044038000058 (Leistung) korrekt.

Begründung:

Das Arbeits-/Leistungsentgelt besteht aus zwei Bestandteilen:

1.
Sockelbetrag für Arbeit/Leistung = Arbeits-/Leistungsbetrag in €, der eine bestimmte Menge an kWh/kWt abdeckt - dieser wird bei uns mit 1 Stück/Jahr abgerechnet.
Übermittlung im Segment QTY136 mit Tagesangabe

2.
darüberhinausgehende Menge = Menge x Preis je kWh/ kWt.
Übermittlung im Segment QTY47

Analog verhält es sich mit der Leistung.

Wir bitten um Information, wie wir hier weiter verfahren sollen.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Michael Kraus



Sehr geehrter Herr Kraus,

wenn Sie die Wirkarbeit mit der Artikelnummer 4044038000263 abrechnen wollen, dann müssen Sie auch eine Menge in kWh in QTY-Segment übertragen und zwar so, dass sich durch Multiplikation dieser beiden Werte der Betrag ergibt (so kein Ab- oder Zuschlag auf diesen Artikel erhoben wird). Das selbe Prinzip gilt auch für die Artikelnummer 4044038000058, wobei im QTY die Menge in kW anzugeben ist.

Freundliche Grüße,

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