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INVOIC


14.01.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Frage zum Thema INVOIC/REMADV habe ich.

Wir haben von einem Netzbetreiber eine INVOIC-Datei erhalten inhalt zwei Jahresverbrauchsabrechnung. Aus der ersten JVA entsteht für uns ein Guthaben i.H.v. 223,70€ mit Fälligkeit 08.01.2010 aus der zweiten eine Forderung i.H.v. 485,38€ mit Fälligkeit 22.01.2010. Fazit: wir schulden dem Netzbtreiber 261,68€. Wie müssen wir uns in so einem Fall reagieren wenn wir nicht verrechnen? Wir haben aufgrund der Fälligkeit die Gutschrift angefordert und würden die Forderung nach Fälligkeit überweisen. Der Netzbetreiber jedoch besteht auf Verrechnung da dies unsere Pflicht sei laut INVOIC/REMADV AHB 1.2. Bitte um eine schnellst mögliche Rückmeldung da der Netzbetreiber uns vom INVOIC-Verfahren ausschließen möchte!

Vorab vielen Dank!


Verrechnet werden muss alles, was zeitgleich akzeptiert wird

Sehr geehrte Frau Kassab ,
 
es gilt der Grundsatz: Es ist zu verrechnen, was zeitgleich akzeptiert wird.
 
Wenn aber beispielsweise aufgrund von unterschiedlichen Fälligkeiten keine Verrechnung zustande kommt, kann nicht vermieden werden, dass der Netzbetreiber auch Beträge rückerstatten muss.


Freundliche Grüße,
 
Ihr Forum Datenformate



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