Sehr geehrte Frau Kassab , es gilt der Grundsatz: Es ist zu verrechnen, was zeitgleich akzeptiert wird. Wenn aber beispielsweise aufgrund von unterschiedlichen Fälligkeiten keine Verrechnung zustande kommt, kann nicht vermieden werden, dass der Netzbetreiber auch Beträge rückerstatten muss.
Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate
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