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INVOIC


18.02.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ein Lieferant sich den Aufwand für die Bearbeitung von Papierrechnungen von einem Netzbetreiber erstatten lassen? Der VNB verweist auf die Möglichkeit der zeitl. Verlängerung bis 01.10.2010, für uns ist der Aufwand der Bearbeitung der Papierabschläge und -rechnungen unverhältnismäßig hoch, der Netzbetreiber besteht jedoch auf dem vorläufigen Papierversand ohne Aufwandserstattung.

Mit freundlichen Grüßen
Maren Fischer
GGEW
maren.fischer@ggew.de

GPKE-BK6-06-009-Mitteilung Nr. 18 Möglichkeit der zeitl. Verlängerung bis 01.10.2010

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