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INVOIC


12.06.2008
Zur Artikelnummernliste des BDEW: Die BNA verlangt bei den neu genehmigten Netzentgelten separate Preise für Messstellenbetrieb und Messung. Hierfür findet sich in der Art.-Nr.-Liste Stand 01.04.2008 nur der gemeinsame Artikel 4044038 00052 2. Soll eine INVOIC nun die beiden verschiedenen Preise unter Angabe der jeweils gleichen Artikelnummer zeigen oder kann der Preis zusammengefasst werden? Eine separate Darstellung beider Preise macht unseres Erachtens erst Sinn, wenn hierfür auch eine separate Artikelnummer zur Verfügung stünde. Ist letzteres angesichts der bevorstehenden Liberalisierung im Messwesen (01.01.2009) angedacht?



Hallo Herr Neuendorf,

Ihr Hinweis wird in der nächsten Version der Artikelnummernliste berücksichtigt, indem weitere Artikelnummern zur Verfügung gestellt werden.

Freundliche Grüsse,

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