Hallo Herr Herth,
die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise des Marktpartners halten wir für unzulässig. Eine Vermischung von 13I und 13R ist nicht vorgesehen. Sofern eine Korrektur erforderlich ist, muss die ursprüngliche Rechnung (in diesem Falle die 13I) storniert und statt ihrer eine neue Rechnung (13I) mit den korrigierten Werten versendet werden.
Freundliche Grüße,
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