Sehr geehrter Herr Peters,
selbstverständlich ist eine solche INVOIC in der Regel weder fachlich richtig, noch hält sie sich an die im MIG beschriebenen Festlegungen. Entsprechend der aktuell gültigen Regelungen zur Modellfehlerprüfung ist aber in diesen Fällen keine APERAK zu versenden. Es gibt zwei Möglichkeiten darauf zu reagieren:
Ablehnung der INVOIC via Nichtzahlungs-REMADV, oder
telefonisch bzw. via e-mail den Netzbetreiber auf diesen Fehler hinweisen.
Freundliche Grüße,
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