Fragen

 
Frage
INVOIC


27.03.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EU schreibt mit Wirkung zum1. Januar 2013 Änderungen in Bezug auf die formellen Anforderungen an eine richtige Rechnung vor:

Wird gemäß § 14 (2) S. 2 UStG vom Leistungsempfänger durch Gutschriftenerteilung abgerechnet (d.h. mit einer durch den Leistungsempfänger statt durch den Leistenden ausgestellten Rechnung), muss in diesem Abrechnungsdokument das Wort „Gutschrift“ enthalten sein.
Dieses ist bei einer Gas Mehrmenge der Fall.
In einer INVOIC wird das Wort „Gutschrift“ durch den Qualifier BGM+81 ausgedrückt.
Im Hinweis dazu steht aber: Zur Identifizierung von Einspeisevergütungen ist der Codewert 81 zu verwenden.

Soll er nur für Einspeisevergütungen genutzt werden?
Wie wird dann eine Gutschrift (kein Erstattungsentgeld) gekennzeichnet?




Kennzeichnung von Gutschriften

 Hallo Herr Müller,

Der Qualifier 81 wird generell für Gutschriften im Sinne des Steuerrechts verwendet.

Der Hinweis auf die Einspeisevergütung wird in künftigen BDEW-Veröffentlichungen entfallen. Mit dem Hinweis sollte damals der steuerliche Bezug der Verwendung des Qualifiers „Gutschrift“ – im Gegensatz zur umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs "Gutschrift" – am konkreten Fall deutlich gemacht werden.

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen