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INVOIC


20.07.2015
Hallo zusammen,

wir rechnen vertrieblich Strom RLM-Kunden mit einem Vertriebssatz und einem Netznutzungssatz ab.
Der Kunde hängt in der UMSP, wird jedoch NSP gemessen.
Hierauf schlägt der Netzbetreiber 3% Niederspannungszuschlag. Hierzu konkrekt die Frage:
Rechnet man vertrieblich 100% Wirkstrom ab und Netzseitig 103% Wirkstrom und 103% Leistung? Also nur NS-Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte?
Weiter die Frage, wenn bereits 103% Mengenaufschlag enthalten ist, wird trotzdem in der UMSP (Arbeitspreis und Leistungsentgelt) abgerechnet?

Danke für die Hilfe!


Auswirkung des neuen Netznutzungsvertrags ab 01.10.2016

Hallo Herr Schmitz,

Ihr Problem muss sich aufgrund des neuen standardisierten Netznutzungsvertrags ab 1.1.2016 erübrigt haben.

Freundliche Grüße,
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