Sehr geehrter Herr Fröse,
im Rahmen der Syntaxprüfung ist nur zu prüfen ob die Muss-Felder gemäß UN/CEFACT in der EDIFACT-Datei enthalten sind. Anders ausgedrückt: Nur fehlende Segmente, die in den Nachrichtenbeschreibungen in der Spalte EDIFACT mit M gekennzeichnet sind oder fehlende Datenelemente, die in den Nachrichtenbeschreibungen in der Spalte EDIFACT mit M gekennzeichnet sind, führen zu einer Syntaxfehlermeldung, die als CONTRL an den Absender der EDIFACT-Datei zu senden ist. Dies ist auch der CONTRL-Prozessbeschreibung auf Seite 5 im Abschnitt 1.2.3 zu entnehmen. Mit der Formulierung auf Seite 8 dieser Prozessbeschreibung ist das selbe gemeint, wie das auf Seite 5 geregelte, nur leicht anders formuliert. Die Angaben des VDEW, ob eine Information MUSS oder KANN ist, sind fachliche Aussagen. Fehlen fachliche Informationen so kann dies mit der EDIFACT-Nachricht APERAK zukünftig reklamiert werden. In der Übergangszeit müssen Sie diese Fehler auf anderem Wege ihrem Marktpartner mitteilen.
Freundliche Grüße,
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