Fragen

 
Frage
Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 1.0
1.0
19.05.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Allgemeinen Festlegungen ist die Darstellung von negativen Zahlen (z.B. im QTY-Segment) beschrieben. Hierbei hat das Minus-Zeichen vor der Zahl zu stehen (-45454).

Die Frage ist nun, ob bei einem Verstoß gegen diese Regelung (z.B. wenn das Minus-Zeichen hinter der Zahl steht: 45454-) dies mit einer APERAK-Nachricht abgelehnt werden darf (Z02 - Format nicht einghalten).
Aus den Beschreibungen für die APERAK-Prüfung ist dies nicht klar ersichtlich.

Die APERAK-Prüfung wird auf Basis der in den MIGs beschriebenen BDEW-Nachrichtenstrukurbeschreibungen durchgeführt. Hier ist jedoch beispielsweise das besagte Feld im QTY-Segment als alphanumerisch angegeben, was eine laut Allgemeinen Festlegungen falsche Angabe (45454-) möglich macht.

Vielen Dank im Voraus für die zeitnahe Beantwortung der Frage!

1.15 Darstellung von Zahlen Jegliche Angabe von Zahlen z. B. in Qualifiern und Wertangaben muss immer mittels der numerischen Schriftzeichen (0 bis 9) erfolgen, auch wenn das Datenelement eine alphanumerische Angabe zulässt. Die Angabe von Zahlen in alphanumerischer Schreibweise (z. B. EINS) ist somit nicht erlaubt! Zahlen werden immer ohne Tausendertrennzeichen angegeben. Bei Wertangaben/Zahlen ist die Angabe von max. drei Nachkommastellen zulässig, sofern der zu übertragende Wert keine Ganzzahl, oder im MIG/AHB eine davon abweichende Anzahl an maximalen Nachkommastellen definiert ist. Als Dezimaltrennzeichen ist immer das dafür im UNA Segment definierte Zeichen zu verwenden. Positive Werte werden ohne Vorzeichen, negative Werte mit einem Minus direkt vor dem Wert angegeben (z.B.: -45454).

Vorzeichen sind vor dem Wert anzugeben.

Sehr geehrter Herr Böder,

numerische Werte werden als positiv angenommen. Falls ein Wert negativ angegeben werden soll, muss ihm unmittelbar ein Minuszeichen vorangestellt werden, z.B.“-115“. Weitere Details finden Sie in den „Allgemeinen Festlegung in Kapitel 1.15, wie oben erwähnt und in der DIN 9735.
Dementsprechend ist das Minus eindeutig vor dem numerischen Wert zu schreiben, d.h. das von Ihnen zitierte Beispiel 45454- ist falsch. Der Versender dieser Nachrichten hat diese zu korrigieren.
Eine APERAK Prüfung und Meldung auf die von ihnen beschriebene Fehlersituation ist derzeit nicht vorgesehen, dies ändert aber nichts an der Situation, dass der Nachrichtenersteller die Nachricht zu korrigieren hat. Der Empfänger einer solchen Nachricht soll entsprechend der aktuell geltenden Regeln zur Nutzung der APERAK diesen Fehler per Telefon oder e-mail an den Sender berichten, da es dafür derzeit keinen geeigneten Qualifier gibt.
Ausblick: Es wird geprüft, ob in der nächsten Nachrichtenbeschreibung für das QTY DE 6060 das BDEW-Format von alphanumerisch auf numerisch geändert werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen