Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC


21.11.2016
Andere Preisdarstellung in INVOIC als auf Preisblatt

Hallo, gibt es eine Vorgabe, ob die in den Preisblättern veröffentlichten Preise auch so in den Rechnungszeilen einer INVOIC erscheinen müssen? In unserem Fall weist ein Netzbetreiber auf seiner Homepage für die Messung einen Preis von 264 Euro/Jahr aus. In der INVOIC ist dieser Betrag aber nicht zu finden, da der Netzbetreiber in der Spalte Preis von 22 Euro/Monat an gibt. Das führt bei der Preisprüfung über die ENET-Datenbank zu einem Problem und bedarf einer manuellen Nachbearbeitung. Und auch hier hat mein das Problem, dass nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, ob der berechnete Preis korrekt ist. Gibt es hier eine Vorgabe? Viele Grüße Michael Fuhrer


Entgelte für Abrechnung, Messstellenbetrieb und Messung sind Jahrespreise

Sehr geehrter Herr Fuhrer,

für Strom steht in § 7 Entgelte des Netznutzungsvertrag (Beschluss der BNetzA BKAz.: BK6-13-042 zur Festlegung eines Netznutzungs-und Lieferantenrahmenvertrages (Strom)):

"Neben dem Netzentgelt stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer für jede Entnahmestelle ein Entgelt für die Abrechnung der Netznutzung und, soweit er Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist, für den Messstellenbetrieb und die Messung in Rechnung. Die Höhe dieser Entgelte ist den geltenden auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlichten Preisblättern zu entnehmen. Die Entgelte nach Satz 1 sind Jahresentgelte."

Hierüber ist festgelegt, dass der Preis für die Messung ein Jahrespreis ist. Somit sollte dieser Preis auch in der INVOIC als Jahrespreis ausgewiesen sein.

Eine unseres Erachtens aussageidentische Passage enthält Anlage 3 "Lieferantenrahmenvertrag Gas, zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell".

Freundliche Grüße,

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