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Frage
Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 3.1
3.1
30.08.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

dürfen die gleichen Datenaustauschreferenzen für verschiedene Marktpartner verwendet werden?

Beispiel:
„Markpartner A“ bekommt die Datenaustauschreferenz „1“
„Markpartner B“ bekommt die Datenaustauschreferenz „1“

Darf in diesem Fall „Markpartner B“ unsere Nachricht ablehnen, weil wir die Datenaustauschreferenz „1“ schon bei „Markpartner A“ verwendet haben?

Viele Grüße

Kapitel 3, S.14

Die Datenaustauschreferenz muss je Marktpartner eindeutig sein.

Sehr geehrter Herr Schulz, die Datenaustauschreferenz (UNB-DE0020) muss je Marktpartner eindeutig sein. Wenn für unterschiedliche Marktpartner (Unterscheidung nach MP-ID) dieselbe Datenaustauschreferenz verwendet wird, so darf diese Nachrichtendatei nicht abgelehnt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate


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