Bei der Prüfung einer E35 (LFN an LFA, 11016) wird von den EDI Utilities ein Fehler gemeldet: "Felder: Ende der Zuordnung", womit vermutlich das DTM+93 gemeint ist. Da in der Nachricht jedoch ein DTM+471 angegeben wurde, sollte DTM+93 lt. AHB kein Pflichtfeld sein.
Bei der Prüfung einer E01(LF an NB) erscheint der Hinweis "2 zu prüfende kontextabhängige Felder: Ende der Zuordnung, Betrag Konzessionsabgabe". Lt. AHB ist das DTM+93 nur dann Pflichtfeld, wenn SG4 STS+Z17 gefüllt ist, was in unser Testnachricht nicht der Fall ist. Ähnliches gilt für die Konzessionsabgabe in SG8 SEQ+Z07. Die ganze SG8 ist nur dann anzugeben, wenn untergordneten Segmente existiert. In einer älteren Frage vom 08.10.2013 wurde dieses Thema bereits angesprochen. Damals war die Aussage, dass die Angaben vom jeweiligen Anwendungsfall abhängen und dies von den EDIFACT Utilities nicht automatisch geprüft werden kann. Mit Einführung der Prüfidentifikatoren und den spezifischen Vorgaben zur Verwendung im AHB sollte es sich doch inzwischen eindeutig bestimmen lassen, um welchen Anwendungswall es sich handelt oder sehe ich dies falsch? |