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APERAK


01.04.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,

jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres finden Formatumstellungen statt.

Im Rahmen dieser Formatumstellungen sind umfang-reiche IT-Systemanpassungen (mit einer Dauer von
1-2 Tagen) notwendig.
Wenn der 01.04./01.10. dann auf einen Werktag (Mo.-Fr.) fällt sind die Umstellungen über den Tageswechsel (zeitlicher Engpass) 31.03./01.04. bzw. 30.09./01.10. nur schwer umzusetzen.

Dies hat zur Folge, dass dann an den entsprechenden Umstellterminen (01.04./.01.10.) noch alte Format-versionen versendet werden, die von Marktteilnehmern dann teilweise mit APERAK abgelehnt werden.

Ist es zulässig die Formatumstellung innerhalb einer bestimmten Karenzfrist umzusetzen, oder muss die Umsetzung wirklich zu Stichtag erfolgen?

Freundliche Grüße


Michael Kraus


Umstellung auf die neuen Versionen der Formate hat zum Stichtag, d.h. 1.4 .bzw. 1.10. zu erfolgen. Es ist keine Karenzzeit erlaubt.

Sehr geehrter Herr Kraus,

die Umstellung hat zum Stichtag zu erfolgen. Ab dem 1.4. bzw. 1.10.2011 sind jeweils nur die neuen Versionen zu versenden. Im Sinne einer effizienten Lösung sollte jedes Unternehmen für sich die Werkzeuge bauen, die es benötigt, wenn die Umstellung länger dauert. In der Außenwirkung muss aber sichergestellt werden, dass jeweils die aktuellen Versionen verwendet werden, andernfalls würde der Aufwand vom Verursachenden auf seine Marktpartner verlagert, was einem Verursacherprinzip widerspricht.
Uns bekannte Lösungsmöglichkeiten sind z.B. sogenannte Up- oder Downgrade-Mappings, die in der „Übergangszeit“ die Version der EDIFACT-Datei, die im Markt eingesetzt wird in die Version konvertiert, die Sie intern benötigen, bis Sie intern die selbe Version nutzen, wie der Markt. Selbstverständlich gibt es  auch andere als diese Lösungsmöglichkeit.

 Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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