Hallo Herr Katzenbach,
Sie haben Recht, der Z23 ist in der Umsetzungsfrage durch den Z33 zu ersetzen.
Da die von Ihnen zitierte AU_059 vom 27.09.2013 stammt, ist die o.a. Streichung des Codes natürlich nicht berücksichtigt. Somit wäre der Text "Der APERAK-Grund Z 23 ist in diesem Fall nicht anzuwenden." entsprechend anzupassen auf: "Der APERAK-Grund Z 33 (vor dem 01.10.2014 der Grund Z23) ist in diesem Fall nicht anzuwenden."
Diese Anpassung ist jedoch nicht im Rahmen dieses Forums sondern über die entsprechende Projkektgruppe des BDEW sicherzustellen, die wir entsprechend informiert haben.
Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate |