Sehr geehrter Herr Heckmann,
die Angaben im SG29-MOA und SG31-PRI müssen generell sowohl beim Kauf (Z07 im IMD-C272 DE7081 des Nachrichtenkopfs) als auch bei Nutzungsüberlassung (Z08 im IMD-C272 DE7081 des Nachrichtenkopfs) vorhanden sein. Eine Ausnahme ist es, wenn eine Angebotsposition nicht angeboten werden kann. Diese ist auf Positionsebene mit Z09 = „kann nicht angeboten werden“ im SG27-IMD-C272 DE7081 des Positionsteils zu deklarieren. In diesem Fall müssen die Angaben im SG29-MOA und SG31-PRI nicht erfolgen.
In der MIG sind diese Segmente als Pflichtangaben eingestellt. Dies ist ein Fehler, der mit der nächsten Lesefassung der QUOTES behoben wird, damit auch der Ausnahmefall gemäß AHB dargestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
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