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INVOIC


02.10.2009
MUSS (zwingende) Vorgaben der Artikelnummern einer INVOIC?

Sehr geehrtes bdew-Team, meine Frage bezüglich INVOIC bezieht sich auf die Mindest-Anforderungen die in einer INVOIC enthalten sein muss. Genauer gesagt auf die Artikelnummern. Ist es ausreichend wenn uns (ENH) ein VNB in der INVOIC nur die "Wirkarbeitverbräuche Gesamt" schickt? Hilfreicher wäre es für uns zur Kontrolle wenn der VNB nicht nur "Wirkarbeitverbrauch Gesamt" sondern diesen in "Wirkarbeitverbrauch HT" und "NT" aufführen würde. Von der Artikelnummervergabe seitens BDEW ist dieses ja schon vordefiniert. Was ist nun ein MUSS als Vorgabe?? thx Fabian Bauditz

verwendete Artikelnummern orientieren sich an veröffentlichten Preisblättern

Hallo Herr Bauditz,

aus der Liste der verfügbaren Artikel hat die Auswahl anhand der veröffentlichten Preise zu erfolgen.

D.h. wenn ein VNB genehmigte Preise für nur einen Artikel hat, dann muss er auch nur diese übertragen. Weist er in den Preisblättern beides aus, dann ist auch beides zu verwenden.

U.U. hilft Ihnen hier ein Blick auf die Papierrechnungen, die Sie erhalten haben, bevor auf INVOIC umgesetellt wurde.

Freundliche Grüsse,

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