Wir haben einen Einzug zum 18.01.2012 vom Lieferant bestätigt. In unserer Rechnung wird nun in der Septemberrechnung unsere Nachberechnung der Leistung für den Zeitraum 18.01.2012 bis 31.08.2012 reklamiert, da wir für den Monat Januar 2012 keine Leistung für den angebrochenen Monat berechnen (Begründung Rekla MP: Die zeitliche Mengenangabe QTY+136 entspricht nicht den Zeitraumangaben DTM+155 und DTM+156 -> 7 Monate sind ungleich 18.01.2012 – 31.08.2012“). Der Marktpartner fordert von uns nun, tagesgenau abzurechnen.
Sind wir hier angehalten, die geforderten Anpassungen vorzunehmen?
Zusätzlich haben wir noch eine Reklamation zu diesem Sachverhalt in Form einer
Rundungsdifferenz die sich wie folgt da stellt:
Unsere Leistungspreisnachberechnung
10,27 EUR/kW/a : 12 Monate = 0,85583333333333333333333333333333 EUR/kW/monatlich x 3,1 kW Nachberechnung = 2,6530833333333333333333333333333 EUR/kW/a.
Dieser Betrag wird im System auf 2,65 EUR/kW/monatlich aufgerundet. Multipliziert mit den 7 Monaten ergibt sich der aufgerundete Rechnungsbetrag in Höhe von 18,55 EUR.
Berechnung des Marktpartners
10,27 EUR/kW/a : 12 Monate = 0,85583333333333333333333333333333 EUR/kW/monatlich x 3,1 kW Nachberechnung = 2,6530833333333333333333333333333 EUR/kW/a x 7 Monate = 18,57 EUR.
Hier erfolgt erst die Aufrundung am Ende der Berechnung und nicht bereits innerhalb der Formel. Daraus resultiert die Differenz von 2 Cent.
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