Sehr geehrte Damen und Herren, wir erhalten Rechnungen für Lieferstellen, die mit registrierender Leistungsmessung und gleitender Nachberechnung abgerechnet werden. Bei der Angabe der Zeitscheiben für die Rücknahme und Neuberechnung wird der Abrechnungsmonat angegeben. Als zweite Mengeneinheit gibt der Netzbetreiber den gesamten Rücknahmezeitraum, z.B. 8 MON an. Beispiel: von 01.08.2012 bis 31.08.2012 8 MON -2.800,00 EUR
Nach unserer Auffassung ist diese Darstellung nicht korrekt. Die Angabe der zweiten Mengen muß nach unserer Einschätzung mit dem Abrechnungszeitraum korrelieren. Beispiel: von 01.01.2012 bis 31.08.2012 8 MON 2.800 EUR von 01.01.2012 bis 31.07.2012 7 MON - 2.500 EUR
Wir bitten um Stellungnahme, ob unsere Ansicht korrekt ist.
freundliche Grüße
Johannes Theodor Meyer RWE Vertrieb AG Altenessener Straße 37, 45141 Essen Tel.; 0201/12-49490 |