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Frage
INVOIC
INVOIC / REMADV AHB 1.6
1.6
17.10.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhalten Rechnungen für Lieferstellen, die mit registrierender Leistungsmessung und gleitender Nachberechnung abgerechnet werden.
Bei der Angabe der Zeitscheiben für die Rücknahme und Neuberechnung wird der Abrechnungsmonat angegeben. Als zweite Mengeneinheit gibt der Netzbetreiber den gesamten Rücknahmezeitraum, z.B. 8 MON an.
Beispiel:
von 01.08.2012 bis 31.08.2012 8 MON -2.800,00 EUR

Nach unserer Auffassung ist diese Darstellung nicht korrekt. Die Angabe der zweiten Mengen muß nach unserer Einschätzung mit dem Abrechnungszeitraum korrelieren.
Beispiel:
von 01.01.2012 bis 31.08.2012 8 MON 2.800 EUR
von 01.01.2012 bis 31.07.2012 7 MON - 2.500 EUR

Wir bitten um Stellungnahme, ob unsere Ansicht korrekt ist.

freundliche Grüße

Johannes Theodor Meyer
RWE Vertrieb AG
Altenessener Straße 37, 45141 Essen
Tel.; 0201/12-49490

Seite 33, Absatz 1 In den Monatsrechnungen werden jeweils die Leistungspositionen aus den vorangegangenen Monatsrechnungen zeitscheibengerecht zurückgenommen und zeitscheibengerecht neu berechnet....

zeitliche Mengenangaben müssen zum Zeitraum passen

Hallo Herr Meyer,

der in der Position angegebene Leistungszeitraum muss mit der zeitlichen Mengenangabe übereinstimmen.

Freundliche Grüsse,

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