Sehr geehrter Marktpartner,
die Information von NB an BIKO, dass beim NB bereits eine DZR für einen Zeitraum mit identischem Zeitstempel vorliegt, ist derzeit, basierend auf der Prozessbeschreibung, in der IFTSTA nicht ausgeprägt.
Die Verwendung von Z68 für den Anwendungsfall "Änderungsaufforderung von NB an BIKO" ist gemäß IFTSTA AHB nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Forum Datenformate |