Sehr geehrter Herr Schoetzau,
1. Fall: EDI-Rechnung mit Abrechnungszeitraum 01.01.08 - 31.12.08, GP hat auf seinem veröffentlichten Preisblatt in diesem Zeitraum den Artikel Messung nicht aufgesplittet => Dann enthält die EDI-Rechnung immer, egal, ob vor oder nach dem 01.04.2009 erzeugt den Artikel "4044038 000522" 2. Fall: EDI-Rechnung mit Abrechnungszeitraum 01.01.08 - 31.12.08, GP hat auf seinem veröffentlichten Preisblatt in diesem Zeitraum den Artikel Messung bereits in "Entgelt für Messung und Ablesung" und "Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik" aufgesplittet => 2 Varianten wären für EDI-Rechnungen vor dem 01.04.09 denkbar: 1. Verwendung des Artikels "4044038 000522" in einer Position und Angabe des Gesamtpreises 2. Verwendung der Artikel "4044038 00061 4" und "4044038 00062 1" mit den zugehörigen Preisen. Für EDI-Rechnungen nach dem 01.04.09 müssen ausschließlich die neuen Artikelnummern "4044038 00061 4" und "4044038 00062 1" genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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