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Frage
Artikelnummerliste des BDEW
Artikelnummernliste des BDEW
3.0
21.04.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgende Fragen an das Forum Datenformate:

Frage 1)
Für den Abrechnungszeitraum bis 31.12.2008 berechnen wir die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb in einer gemeinsamen Position und weisen diese als Artikelnummer 61 (Entgelt für Messung und Ablesung) aus. Für den Abrechnungszeitraum ab dem 01.01.09 hingegen werden die Entgelte Messung und Messstellenbetrieb in zwei separaten Positionen mit den Artikelnummern 61 und 62 ausgewiesen.
INVOIC-Nachrichten, die den Abrechnungszeitraum 2008/2009 beinhalten, enthalten entsprechend abgegrenzt beide Darstellungen.
Dazu ein Beispiel:
- Abrechnungszeitraum 1.4.08 bis 31.3.09
- 1.4.08 - 31.12.08 Artikelnummer 61 mit 15,00 €/Jahr -> 11,25 €
- 1.1.09 - 31.03.09 Artikelnummer 61 mit 5 €/Jahr -> 1,25 € plus Artikelnummer 62 mit 10 €/Jahr -> 2,50 €
- In Summe 15,00 € für 1 Jahr; durch die Abgrenzung aber unterschiedlich ausgewiesen

Ist die Verwendung der Artikelnummer 61 für den Abrechnungszeitraum bis 31.12.08 (Entgelte Messung und Messstellenbetrieb in einer Position) richtig? Oder ist diese Position mit der als auslaufend gekennzeichneten Artikelnummer 52 auszuweisen?

Frage 2)
Wie ist der Satz in der Artikelnummernliste 3.0 zur Bedeutung von auslaufenden Artikelnummern auf Seite 2 zu verstehen: " [...] Die Artikelnummern können für rückwirkende Korrekturen und
Stornierungen von bereits gestellten Rechnungen verwendet werden."
Heißt dies, dass auslaufende Artikel wie z. B. Artikelnummer 52 nur noch ausschließlich für rückwirkende Korrekturen und Stornierungen verwendet werden dürfen? Oder dürfen sie auch weiterhin verwendet werden, bis alle Zeiträume abgerechnet sind, in denen es den Artikel gab?

Für die Beantwortung der beiden Fragen danke ich Ihnen bereits im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen
Frank Schoetzau

Artikelnummernliste, Seite 2.


Sehr geehrter Herr Schoetzau,

1. Fall:
EDI-Rechnung mit Abrechnungszeitraum 01.01.08 - 31.12.08, GP hat auf seinem veröffentlichten
Preisblatt in diesem Zeitraum den Artikel Messung nicht aufgesplittet
=> Dann enthält die EDI-Rechnung immer, egal, ob vor oder nach dem 01.04.2009 erzeugt den Artikel
"4044038 000522"
2. Fall:
EDI-Rechnung mit Abrechnungszeitraum 01.01.08 - 31.12.08, GP hat auf seinem veröffentlichten
Preisblatt in diesem Zeitraum den Artikel Messung bereits in "Entgelt für Messung und Ablesung" und
"Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik" aufgesplittet
=> 2 Varianten wären für EDI-Rechnungen vor dem 01.04.09 denkbar:
1. Verwendung des Artikels "4044038 000522" in einer Position und Angabe des Gesamtpreises
2. Verwendung der Artikel "4044038 00061 4" und "4044038 00062 1" mit den zugehörigen Preisen.
Für EDI-Rechnungen nach dem 01.04.09 müssen ausschließlich die neuen Artikelnummern "4044038
00061 4" und "4044038 00062 1" genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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