Sehr geehrter Herr Happ,
zu 1: Prinzipiell ist es möglich, aber eine Übertragung abweichend vom Fax soll mit dem Empfänger im Vorfeld abgeklärt werden.
Zu 2: Zu jeder INVOIC-Datei ist ein Umsatzsteuernachweis zu erstellen. Hinweis: Mehrere INVOIC-Nachrichten sollten vor der Übermittlung zu einer INVOIC-Datei zusammen gefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
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