Sehr geehrter Herr Knoblauch,
je Marktpartner, identifiziert durch seine Marktpartner-ID (MP-ID), muss die UNB-Referenz (ID der Nachrichtendatei) innerhalb von 10 Jahren eindeutig sein.
Davon ausgehend, dass Sie die Nachrichtendateien von zwei unterschiedlichen Marktpartnern (identifiziert durch Ihre MP-ID) erhalten haben, ist somit eine APERAK (mit Z07) unberechtigt. Es handelt sich im diesem Fall nicht um ein und den selben Absender.
Sollten Sie die Nachrichtendateien von einem einzigen Marktpartnern (identifiziert durch eine MP-ID) erhalten haben, so müssen diese beiden Nachrichtendateien unterschiedliche Datenaustauschreferenzen enthalten.
Freundliche Grüße
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