Hallo Frau Breitenbach,
in Kapitel 1.15 der Allgemeinen Festlegungen 2.0 steht hierzu:
"Bei Wertangaben/Zahlen ist die Angabe von max. drei Nachkommastellen zulässig, sofern der zu übertragende Wert keine Ganzzahl, oder im MIG/AHB eine davon abweichende Anzahl an maximalen Nachkommastellen definiert ist."
Freundliche Grüsse,
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