Fragen

 
Frage
Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie 2.1a
2.1a
06.09.2010
Hallo, es wird im Kapitel 6.3 nur die Verschlüsselung geklärt. Wir haben aktuell auch Fälle, bei denen eine E-Mail an sich signiert ist (nicht zu Verwechseln mit der Signaturdatei für eine Nutzdatendatei). Ab und zu kommt es beim Entfernen der Signatur zu Problemen. Dann bleibt diese in der E-Mail und führt beim nachgelagerten Prozess der Verarbeitung zu Problemen.

Frage: Ist das Signieren einer E-Mail in der Marktkommunikation erlaubt oder nicht ?

Gruß
Marc Naujokat

6.3 Verschlüsselte E-Mail 􀂃 Das Verschlüsseln von E-Mails ist ausschließlich nach dem S/MIME-Verfahren gestattet. 􀂃 Wird eine E-Mail verschlüsselt, so hat der Sender ausschließlich den für die Verschlüsselung vorgesehenen öffentlichen Schlüssel des E-Mail-Empfängers zu verwenden.

Signieren einer E-Mail mittels S/MIME im Rahmen der Marktkommunikation erlaubt

Sehr geehrter Herr Naujokat,

das Signieren einer e-mail im Rahmen der Marktkommunikation nach S/MIME ist erlaubt. Selbstverständlich ist dies – wie jeder Datenaustausch – nur nach vorheriger Absprache und dem Austausch der benötigten Informationen mit den Marktpartnern vorzunehmen.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen