Sehr geehrtes Forum,
meine Anfrage bezieht sich auf die Mitteilung der BNetzA vom 03.05.07. Dort heißt es, dass die Netzbetreiber bis zum 01.02.08 verpflichtet sind eine abgestimmte Prozessbeschreibung für den Einsatz der Nachricht APERAK zu erarbeiten. Eine Anwendung des Nachrichtentyps APERAK ist bereits ab dem 01.06.08 vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung dieses kurzen Zeitfensters zur Umsetzung stellt sich die Frage, ob bereits Teilergebnisses aus der Arbeitsgruppe vorliegen. Ist bspw. schon für einzelne GPKE-Prozesse der genaue Einsatz von APERAK festgelegt worden? Aus meiner Sicht stellt sich das Problem, dass zurzeit eine sinnvolle Vorbereitung kaum möglich ist, da offen ist, für welche der in der GPKE aufgeführten Prozesse eine APERAK notwendig sein wird, an welchen Stellen im Prozess eine APERAK erzeugt werden muss, ergo was und in welcher Tiefe genau geprüft werden soll. Könnten Sie vor diesem Hintergrund bitte über den aktuellen Stand informieren?
Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß
Alja Ernst |