Fragen

 
Frage
INVOIC


14.01.2010
Sehr geehrtes FDF-Team,
Ein Lieferant reklamiert momentan Abschlagsanforderungen mit negativen REMADVs, da er eine andere Abschlagshöhe berechnet. Grundsätzlich sollte der Netzbetreiber die Abschlagshöhe festsetzen. In welchen Fällen ist eine Reklamation durch den Lieferanten gerechtfertigt? Aus unserer Sicht ist die Berechnung der Abschläge auf Seiten des betroffenen Lieferanten ungenau und somit nicht korrekt. Dennoch besteht der Lieferant auf eine Anpassung und verweigert die Zahlung.


Abschlagshöhe ist keine Formatfrage

Hallo Herr Gruchenberg,

Wir empfehlen, dass Sie dem Lieferanten erläutern, wie Sie den Abschlagsbetrag ermitteln und ihn auf den Ihres Erachtens begangenen Rechenfehler hinweisen. Im Sinne des Kapitels 6 Prozess Netznutzungsabrechnung der GPKE haben Netzbetreiber und Lieferant die Netznutzungsabrechnung für beide Seiten effizient abzuwickeln. Dazu gehört es u.E. auch sich über die Ermittlung der Abschlagsermittlung im Rahmen der in der GPKE genannten Vorarbeiten, die vor dem Produktivbetrieb durchzuführen sind zu verständigen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keinen weiterreichende Antwort geben können, da dies keine Formatfrage darstellt, für deren Beantwortung das Forum Datenformate gedacht ist.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen