Sehr geehrter Herr Brardt,
die Verwendung des Freigabezeichens im ursprünglichen Sinne ist möglich, wenn es selbst zuvor freigegeben wurde, bspw. bei Nutzung des Fragezeichens:
"FTX+ACB+++Die Lieferstelle war nicht eindeutig zu identifizieren Haben Sie evtl. noch die Zählernummer??'"
Andernfalls ist die Wirkung der nicht zweckmäßigen Anwendung je nach Auftreten unterschiedlich:
"FTX+ACB+++Haben Sie evtl. noch die Zählernummer?Nur dann kann ich eindeutig identifizieren'"
Hier würde das „N“ zum Zeichen mit der ursprünglichen Bedeutung, was zwar Auswirkungen auf die Lesbarkeit des Freitexts hat, allerdings nicht zu einem Syntaxfehler führt. Dieser wäre aber die Folge, wenn bspw. ein syntaxrelevantes Zeichen umgewandelt wird:
"FTX+ACB+++Die Lieferstelle war nicht eindeutig zu identifizieren Haben Sie evtl. noch die Zählernummer?'"
Hier wird durch Nutzung des Freigabezeichens vor dem Trennzeichen aus dem „‘ „ ein Textzeichen, was zu einem Syntaxfehler führt, da das nächste Segment nicht als solches erkannt wird.
Wie Sie an den o.a. Ausführungen erkennen, ist eine pauschale Angabe eines Fehlercodes nicht möglich, da die Auswirkungen eines fehlerhaft verwendeten Freigabezeichens zur Maskierung von Steuerzeichen recht unterschiedlich sind. In dem Beispiel, bei dem das nächste Segment nicht erkannt wird, wäre bspw. die Nutzung des Fehlercodes „39 Datenelement zu lang" möglich, da der fehlende Segmenttrenner den Sprung ins folgende Segment verhindert. Denkbar wäre abhängig von der jeweiligen Stelle der MIG und dem Aufbau der Prüfungen auch „12 Ungültiger Wert“, „13 Fehlt“, usw.
Viele Grüße
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