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INVOIC
INVOIC MIG
2.0a
26.05.2008
INVOIC gilt nur für den Falle der Netznutzung, oder? Wie verhält es sich bei Beistellungsverträgen, in denen "Energie & Abwicklung" verhandelt wurde? Es gibt also eine Energie-Rechnung vom Vertragspartner und eine Netzrechnung vom VNB. Ist es o.k., wenn diese Netzrechnung elektronisch übermittelt wird? Gibt es dazu eine Regelung bzw. eine Vorgehensweise von der BNetzA?



Sehr geehrter Herr Feldmann,

Ja, sie gilt für die Netznutzungsabrechnung. Sollten die beiden Lieferanten sich auf eine elektronische Beistellungsabrechnung unter Nutzung der INVOIC-Beschreibung bilateral verständigen, so kann diese auch dafür genutzt werden.

Freundliche Grüsse,
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