Sehr geehrter Herr Feldmann,
Ja, sie gilt für die Netznutzungsabrechnung. Sollten die beiden Lieferanten sich auf eine elektronische Beistellungsabrechnung unter Nutzung der INVOIC-Beschreibung bilateral verständigen, so kann diese auch dafür genutzt werden.
Freundliche Grüsse, Ihr Forum Datenformate
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