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INVOIC


08.07.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2008 wird von unserer Firma das Invoic Verfahren angewendet. Die Jahresendabrechnungen wurden bei einigen Energiehändlern nicht per Invoic versendet – sondern per Papierabrechnung, da noch Abschlagszahlungen für das abgerechnete Jahr offen waren bzw. sind. Meine Frage: Hat der Energiehändler das Recht bzw. kann er darauf bestehen auf das Invoicverfahren bezüglich der Jahresendabrechnungen, wenn bereits das Invoic Verfahren angewendet wurde? Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2009 wurden bzw. werden weiterhin über das Invoic Verfahren angefordert.
Ich Danke Ihnen im Voraus für die Antwort und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Hübner


INVOIC-Verfahren ist für Abschläge und Jahresendabrechnungen gleichermaßen verbindlich

Hallo Frau Hüber,

wir vermuten aus Ihrer Fragestellung, dass Sie zwischen der Übermittlung von Abschlagsanforderungen und Jahresendabrechnungen differenzieren. Dabei möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das INVOIC-Verfahren für alle Rechnungsarten der Netznutzung gelten.

Freundliche Grüsse,

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