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INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung
1.1
18.03.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein neu auf INVOIC umgestellter Netzbetreiber fordert von uns die Zusammenfassung von mehreren INVOIC-Dateien in einer REMADV - d.h. wir sollen bei einem Zahllauf alle für diesen Netzbetreiber fälligen INVOIC-Dateien innerhalb einer einzigen REMADV bestätigen (und ggf. eine zusätzliche REMADV mit allen abgelehnten Zahlungen).

Wir erhalten von diesem Netzbetreiber im Gegenzug aber bisher mehrere kleine INVOIC-Dateien mit relativ wenigen Einzelrechnungen.

Ist das Verlangen des Netzbetreibers legitim oder muss der Netzbetreiber, wenn er diese Zusammenfassung möchte, uns dann eben auch eine einzige, entsprechend umfangreiche INVOIC-Datei zur Verfügung stellen (wir versenden pro INVOIC Datei 1 REMADV mit bestätigten Rechnungen und ggf. 1 REMADV mit nicht bestätigten Rechnungen - unabhängig von der Anzahl der in der Datei enthaltenen Einzelnachrichten).

Für eine Antwort bedanken wir uns bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Recher

Kapitel 6.2 Nummern 2 und 4a/ 4b Seite 87/88

positive REMADV sind sinnvollerweise pro Überweisung zu bündeln

Hallo Herr Recher,

in Kapitel 4 des INVOIC/REMADV-AHB´s finden sich folgende Prämissen zu REMADV:

- Um eine eindeutige Auflösung von offenen Forderungen zu gewährleisten, werden Rechnungen nach dem Prinzip "ganz oder gar nicht" bearbeitet, d. h. es werden keine Teilzahlungen geleistet. Diese Vorgehensweise wird empfohlen zur Vereinfachung der Abrechnungsprozesse.

- Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine 1 zu 1 Beziehung zwischen empfangener INVOIC-Datei und versendeter REMADV-Datei besteht, da die INVOIC-Nachrichten beim Empfänger unterschiedliche Bearbeitungswege in den DV-Systemen haben, abhängig davon, ob der Zahlung zugestimmt wird oder ob die Zahlung abgewiesen wird. Die Übertragung der Nachrichten kann also nur entkoppelt erfolgen.

- In einer REMADV-Nachricht1 werden entweder nur Zustimmungen oder nur Ablehnungen zu Zahlungen übertragen (Weitere Details siehe Dokument "Prozessbeschreibung der
elektronischen Rechnungsstellung").

- Auf der Überweisung wird eine Referenz zur REMADV, mittels Avisnummer aus dem BGM,
DE1004, mitgegeben.

Da in der Überweisung eine Referenz auf die REMADV gefordert ist, macht eine Teilung in n REMADV also wenig Sinn, da dies auf Lieferantenseite zu erhöhten Überweisungskosten und auf Netzbetreiberseite zu erhöhten manuellen Zahlungseingangsverarbeitungsaufwänden führt.

Freundliche Grüsse,

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