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INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3c
2.3c
22.05.2017
Hallo!

Mit dem 01.10.2017 soll für die MMMA, Abschlags-, MSB- und NN-Abrechnung im Segment LOC die Marktlokation (MaLo) mitgegeben werden. Früher war dies die ZP-Bezeichnung welches ja künftig die Messlokation darstellt. Zum 01.10.2017 wird es aber noch keine MaLo geben. Wie ist die Übergangszeit geregelt? Wir gehen davon aus, dass weiterhin die ZP-Bezeichnung versendet werden kann (bis 31.01.2018)? Dürfen Lieferanten eine INVOIC ablehnen, wenn noch keine MaLo bekannt ist und statt dessen die alte ZP-Bezeichnung verwendet wird?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichem Gruß

Seite 9

Verwendung der ID der Marktlokation in der INVOIC

Sehr geehrter Herr Schiffer,

in den Dokumenten steht, dass die ID der Marktlokation anzugeben ist. Die ID der Marktlokation wird bis zum 1.2.2018 0:00 Uhr (0:00 Uhr ausgeschlossen) die Zählpunktbezeichnung und ab dem 1.2.2018 0:00 Uhr (0:00 Uhr eingeschlossen) die Marktlokations-Identifikationsnummer sein. Vor dem 1.2.2018 0:00 Uhr wird in der gesamten Marktkommunikation, mit Ausnahme der Prozesse zur Anfrage und Verteilung der Marktlokations-Identifikationsnummer, keine Marktlokations-Identifikationsnummer zwischen den Marktpartnern ausgetauscht werden.

Dementsprechend müssen auch nach dem 1.10.2017 ZP-Bezeichnungen als Identifikatoren der Marklokationen – wie auch schon bisher – verwendet werden. Es sind alle Nachrichten mit diesen Codes zu akzeptieren- so sie fehlerfrei sind. Die Nutzung der ZP-Bezeichnung als Identifikator einer Marklokation stellt bis zum 1.2.2018 0:00 Uhr (mit der oben genannten Ausnahme) keinen Fehler dar.

Somit haben Sie das richtige Verständnis zu dieser Thematik

Freundliche Grüße,

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