Sehr geehrter Herr Schiffer,
in den Dokumenten steht, dass die ID der Marktlokation anzugeben ist. Die ID der Marktlokation wird bis zum 1.2.2018 0:00 Uhr (0:00 Uhr ausgeschlossen) die Zählpunktbezeichnung und ab dem 1.2.2018 0:00 Uhr (0:00 Uhr eingeschlossen) die Marktlokations-Identifikationsnummer sein. Vor dem 1.2.2018 0:00 Uhr wird in der gesamten Marktkommunikation, mit Ausnahme der Prozesse zur Anfrage und Verteilung der Marktlokations-Identifikationsnummer, keine Marktlokations-Identifikationsnummer zwischen den Marktpartnern ausgetauscht werden.
Dementsprechend müssen auch nach dem 1.10.2017 ZP-Bezeichnungen als Identifikatoren der Marklokationen – wie auch schon bisher – verwendet werden. Es sind alle Nachrichten mit diesen Codes zu akzeptieren- so sie fehlerfrei sind. Die Nutzung der ZP-Bezeichnung als Identifikator einer Marklokation stellt bis zum 1.2.2018 0:00 Uhr (mit der oben genannten Ausnahme) keinen Fehler dar.
Somit haben Sie das richtige Verständnis zu dieser Thematik
Freundliche Grüße,
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