Sehr geehrter Marktteilnehmer,
zur 1. Frage: Die Nutzung dieser Artikelnummern ist bilateral zu vereinbaren. Daher sind auch nur die Prüfidentifikatoren erlaubt, die mit dem Empfänger bilateral vereinbart wurden.
zur 2. Frage: Im BGM kann nicht erkannt werden, ob es sich um eine Rechnungskorrektur (also eine neue Rechnung aufgrund einer Stornierung) handelt. Die richtige Verwendung der Artikelnummer kann nur anhand der DTM-Segmente (155 und 156) in SG26 geprüft werden.
Eine Gültigkeit dieser Artikelnummer kann nicht festgelegt werden, da es von den Marktteilnehmern abhängig ist, wie lange Rechnungen korrigiert werden müssen.
Freundliche Grüße,
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