Sehr geehrte Frau Schlömer,
nur für Stromzähleinrichtungen ist die Angabe der Tarifanzahl Pflicht. Der Aufbau der Nachricht entspricht an der Stelle dem Aufbau in der UTILMD. Der Hinweis „in Abhängigkeit von der Artikelnummer“ sagt aus, dass sich die erforderlichen Angaben in der Nachricht zwischen den Artikeln Zähleinrichtung, Wandler/Mengenumwerter, Kommunikationseinrichtung und Technische Steuereinrichtung unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
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