Sehr geehrter Frau Hugenroth, sehr geehrter Herr Klaus,
in den Allgemeinen Festlegungen ist geregelt, dass die Länderkennung auch dann angegeben wird, wenn sich die Adresse in Deutschland befindet.
Die relevanten Vorgaben für die Modellfehlerprüfung sind in den MIG geregelt. Da der Status des Datenelements D ist, ist der Versand einer APERAK dennoch nicht zulässig.
Freundliche Grüße,
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