Anforderungen

 
Anforderung
UTILMD
UTILMD MIG
4.0
02.04.2007
Namenskonvention zu den Meldungsdateien

a) Feld "Nachrichtentyp (EXX)" Nach unserer Vermutung kann hier in Klartext der Name der Meldungsart übernommen werden, z. B. Lieferanmeldungen, Lieferabmeldungen, Stornierung usw. Ist das korrekt, oder gibt es hier genauere/abweichende Vorgabe für die Bennung dieses Feldes im EDIFACT-Format? b) Feld "Fortlaufende Nummer" Nach unserer Interpretation soll wird hier monatlich gezählt, d. h. die erste Netznutzungsanmeldedatei für diese Lieferstellen im Monat XY; bei einer Netznutzungsabmeldung für diese Lieferstelle im selben Monat wird wieder mit 1 begonnen. Ferner muss die Nummer immer vierstellig angegeben werden. Können Sie uns hierzu die verbindliche Vorgabe mitteilen?

14 Verfahrensbeschreibung UTILMD, 14.1 Namenskonvention zu den Meldungsdateien, Seite 48

Dateiname soll einmalig sein

zu a) "EXX" steht für den Nachrichtentypen. D.h. es wird die Kategorie aus dem Nachrichtenkopf (BGM-Segment) verwendet. Für eine:

 

- Anmeldung würde "E01" stehen,

- Abmeldung würde "E02" stehen usw.

 

Da es für Stornierungen keine eigene Kategorie gibt, sondern nur als Transaktionsgrund auftaucht, kann diese im Dateinamen nicht kenntlich gemacht werden.

 

zu b) Da das Versendedatum immer mit angegeben werden soll, ist die fortlaufende Nummer nur entscheidend wenn an einem Tag mehr als eine EDIFACT-Datei je Kategorie versendet wird. Z.B. Wenn alle Einzelnachrichten in jeweils einer EDIFACT-Datei versendet werden sollen. Es ist also ausreichend, das der Zähler jeden Tag neu zu zählen beginnt. Es ist aber auch denkbar, den Zähler jeweils am Monatsende bzw. Jahresende zu "nullen". Vorstellbar ist auch die Zählung zwischen den einzelnen Kategorien nicht zu unterscheiden. Entscheidend ist, dass der Absender für eine einmalige Dateibezeichnung sorgt.

Ab der nächsten Version des AHB´s werden diese allgemeinen Festlegungen, die für ALLE VDEW-Nachrichten gelten, in einem eigenständigen Dokument veröffentlicht und sind damit nicht mehr Gegenstand des AHB´s.

 

Mit freundlichem Gruß,
Ihr VDEW-Forum



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