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INVOIC


10.10.2014
Hallo,
wir haben von einem Lieferanten eine neg.REMADV mit dem Grund "9-Falscher Abrechnungszeitraum" erhalten. Als Grund für diese Reklamation gibt der Lieferant an, dass eine Lücke zwischen zwei Abschlägen liegt. Der erste Abschlag geht vom 23.08.-20.09.2014, der zweite vom 08.10.-21.10.2014. Beide Abschläge kommen aus einem Abschlagsplan; dazwischen liegt keine Turnusrechnung.
Unserer Auffassung nach, ist es nicht zwigend notwendig, dass Abschlagsanforderungen innerhalb einer Abrechnungsperiode lückenlos sein müssen.
Wer liegt hier falsch?
Gruß
Michael Fuhrer


Die Zeiträume aufeinanderfolgender Abschläge sollten zueinander passen, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

Hallo Herr Fuhrer,

der von Ihnen dargestellte Zwischenzeitraum von 18 Tagen ist für uns nicht erklärbar, daher sollte hier bilateral für eine Klärung gesorgt werden. Aufgrund dessen, dass es keine festgeschriebenen Abrechnungsregelungen auf der von Ihnen beschriebene Detailebene gibt, erscheint uns das von Ihnen durchgeführte Vorgehen nicht verboten zu sein.

Freundliche Grüße,

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