Hallo Herr Fuhrer,
der von Ihnen dargestellte Zwischenzeitraum von 18 Tagen ist für uns nicht erklärbar, daher sollte hier bilateral für eine Klärung gesorgt werden. Aufgrund dessen, dass es keine festgeschriebenen Abrechnungsregelungen auf der von Ihnen beschriebene Detailebene gibt, erscheint uns das von Ihnen durchgeführte Vorgehen nicht verboten zu sein.
Freundliche Grüße,
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