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Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie
2.0
15.07.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Punkt 7.1 der o.g. Kommunikationsrichtlinie heißt es: "Eine E-Mail darf keine weiteren Anhänge enthalten".

Wie ist aber beim Signieren von Nachrichten zu verfahren? Die Signatur wird üblicherweise als Anhang der Mail beigefügt. Einige Marktpartner begründen eine fehlende Signatur und Verschlüsselung mit dem o.g. Passus, dass lediglich ein Anhang (und zwar die edifact txt Datei) zulässig sei.

Müsste der o.g. Punkt nicht deutlicher ausformuliert werden?

Danke schon einmal!

Grüße aus Oldenburg

S. 10 Punkt 7.1


Sehr geehrter Herr Asendorf,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser sachverhalt wird in der nächsten version berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

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