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Frage
INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.1
2.1
02.10.2014
Von einem Marktpartner werden WiM-INVOIC zur Nutzungsüberlassung abgelehnt, weil im INVOIC-Kopf kein Abrechnungszeitraum angegeben ist.

Muss hier, zusätzlich zum Ausführungsdatum (Muss-Feld), auch der Zeitraum mit DTM 155/156 angegeben werden?

Laut AHB INVOIC/REMADV, Kapitel 2.1, Seite 5 handelt es sich nicht um ein Mussfeld.

Wie sehen Sie den Sachverhalt? Besten Dank im Vorhinein.

Christian Dietzel

Kapitel 2.1, Seite 5

Angabe von Abrechnungszeiträumen bei WiM-Rechnungen zur Nutzungsüberlassung

Hallo Herr Dietzel,

 

lt. INVOIC REMADV AHB 2.1 ist die Angabe des Abrechnungszeitraums, wie von Ihnen beschrieben, nicht als MUß-Feld vorgesehen. Folglich ist eine Ablehnung aufgrund fehlenden Abrechnungszeitraums nicht zulässig.

Da es jedoch fachlich durchaus erforderlich ist, bei Nutzungsüberlassugen einen Abrechnungszeitraum anzugeben, wurde diese Stelle im AHB 2.2, welches ab 01.04.15 anzuwenden ist, entsprechend angepasst.

Beachten Sie bezgl. der aktuellen Umsetzung bitte auch die bisherigen Antworten unter Link1 und Link2.

Freundliche Grüße,
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