Hallo Herr Dietzel,
lt. INVOIC REMADV AHB 2.1 ist die Angabe des Abrechnungszeitraums, wie von Ihnen beschrieben, nicht als MUß-Feld vorgesehen. Folglich ist eine Ablehnung aufgrund fehlenden Abrechnungszeitraums nicht zulässig.
Da es jedoch fachlich durchaus erforderlich ist, bei Nutzungsüberlassugen einen Abrechnungszeitraum anzugeben, wurde diese Stelle im AHB 2.2, welches ab 01.04.15 anzuwenden ist, entsprechend angepasst.
Beachten Sie bezgl. der aktuellen Umsetzung bitte auch die bisherigen Antworten unter Link1 und Link2.
Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate |