Sehr geehrter Herr Winter,
der Satz "Soweit der MSBA alle angefragten Entgelte vollständig im Internet veröffentlicht hat, genügt bei Abgabe des Angebotes ein Verweis hierauf." in der von Ihnen zitierten ursprünglichen Fassung der WiM wurde in der konsolidierten Lesefassung der WiM mit Stand 28.10.2011 gelöscht (siehe http://www.bundesnetzagentur.de/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/BK6/GemeinsameMitteilungen%20GPKE%20GeLi%20Gas/Mitteilung_Nr_31/Anlagen/Konsolidierte_Lesefassung_WiM.pdf?__blob=publicationFile).
Die Preisangaben sind wie im Anwendungshandbuch dargestellt, mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Forum Datenformate